Bilateraler Schwerpunkt im Grenzbereich

Polizeieinheiten aus Österreich und Slowenien führen regelmäßig gemeinsame Schwerpunktkontrollen im Grenzgebiet durch, um gegen Schlepperkriminalität vorzugehen.

Bei einer aktuellen Aktion wurden mehrere Schlepper festgenommen. Auch das österreichische Bundesheer und der Zoll waren im Einsatz.

Seit Anfang März 2023 arbeiten österreichische (insbesondere steirische) und slowenische Polizeikräfte eng zusammen, um entlang der Binnengrenze der beiden Länder illegale Migration zu bekämpfen. Diese Einsätze umfassen sowohl zivile als auch uniformierte Kräfte beider Nationen.

Das österreichische Bundesheer unterstützt diese Kontrollen durch Assistenzeinsätze, und bei Bedarf werden auch andere Behörden wie der Zoll für umfassende Kontrollen unterschiedlicher Deliktsbereiche hinzugezogen. Im Jahr 2024 verzeichneten die steirischen Polizeikräfte bereits 32 Festnahmen von Schleppern. Im Vorjahr (2023) registrierte die Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA) der Landespolizeidirektion (LPD) Steiermark insgesamt 71 Festnahmen wegen Schlepperei. Der intensive Kontrolldruck entlang der Binnengrenze hat dazu geführt, dass Schlepperrouten teilweise um Österreich herum verlagert wurden.

Am Mittwoch, dem 26. Juni 2024, führten Beamte im Rahmen einer weiteren Schwerpunktaktion rund 150 Kontrollen und Fahndungsanfragen durch und nahmen zwei Personen wegen des Verdachts der Schlepperei fest. Ein 37-jähriger Iraker und eine 42-jährige Irakerin versuchten mit einem britischen Kastenwagen über die A9/Pyhrnautobahn nach Österreich einzureisen.

Bei einer intensiven Kontrolle entdeckten die Beamten drei erwachsene Iraker, die in einem aufklappbaren Sofa auf der Ladefläche des Transporters versteckt waren. Die geschleppten Personen hatten keine gültigen Reisedokumente und wurden wegen ihrer unrechtmäßigen Einreise festgenommen und nach Abschluss der Ermittlungen den slowenischen Behörden übergeben. Die beiden Schlepper wurden festgenommen, zeigten sich jedoch bei ihrer Vernehmung nicht geständig. Sie wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz in die Justizanstalt Graz-Jakomini überstellt.

Die weiteren Ermittlungen werden vom Landeskriminalamt (LKA) Steiermark übernommen.

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